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Immer wieder wird die Frage gestellt, welche Vorteile es überhaupt bringt, Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft zu sein. Der geringe Leerstand in den „Nordost-Wohnungen“ belegt, dass es überzeugende Antworten gibt. Man muss sie nur noch stärker kommunizieren. In den nächsten zehn Ausgaben des „Nordostlers“ geben wir ihnen zehn Argumente in die Hand.
1. Grund: Günstige Mieten
Unserer Satzung schreibt „die Förderung (der) Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ fest. Nicht Gewinnmaximierung sondern eine effiziente Nutzung der erwirtschafteten Mittel im Interesse der Mieter steht im Zentrum unseres Engagements.
Auch in einer Genossenschaft müssen die Mieten die laufenden Kosten und die notwendigen Rücklagen decken. Darlehen sind zurückzuzahlen und Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen. Trotzdem liegt unsere durchschnittliche Nettokaltmiete unter der Durchschnittsmiete im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und unter den entsprechenden Werten des Mietspiegels 2007. Teurer wird es, wenn zur Erfüllung von Sonderwünschen Kostenbeteiligungen vereinbart fahren. Aber wer ein repräsentatives Auto fahren will, muss schließlich auch einen höheren Preis zahlen.
Getoppt werden unsere günstigen Mieten noch von den vergleichsweise niedrigen Betriebskosten
2. Grund: Sicherheit
In unserer Satzung ist „die Förderung (der) Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ festgeschrieben. Was heißt das konkret?
Als Mitglied unserer Genossenschaft sind sie Anteilseigner. Sie schließen einen Dauernutzungsvertrag für die Nutzung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit ab. Kein Eigentümer kann für diese Wohnung Eigenbedarf anmelden und Ihnen aus diesem Grund kündigen. Solange Sie Ihre Pflichten aus dem Dauernutzungsvertrag und der Hausordnung erfüllen, haben Sie in der Genossenschaft ein lebenslanges Wohnrecht.
Wie sicher sind Ihre eingezahlten Anteile? Schließlich können auch Wohnungsgenossenschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und (in seltenen Fällen) auch Insolvenz anmelden müssen. Die wirtschaftlichen Aktivitäten von Genossenschaften werden gemäß Genossenschaftsgesetz in jedem Jahr durch einen Wirtschaftsprüfer analysiert. Etwaige Fehlentwicklungen können so schnell erkannt und behoben werden. Berliner Wohnungsgenossenschaften sind für Banken, nach wie vor gefragte Partner, da sie transparent und bewertbar sind und höchste Sicherheiten bieten können.
Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „forsa“ ergab, dass inzwischen mehr als 1,5 Millionen Berliner im genossenschaftlichen Wohnen eine echte Alternative zu Eigentum und Miete sehen.
3. Grund: Guter Service
Die Mitglieder unserer Genossenschaft genießen in der Geschäftsstelle den Status von guten Kunden. Ihre Zufriedenheit mit den Wohnverhältnissen und dem Wohnumfeld hat für die Mitarbeiter und den Vorstand oberste Priorität. Die Hausmeister sind arbeitsvertraglich zu einer wechselnden Rufbereitschaft verpflichtet, d. h. sie sind auch nach Dienstschluss in dringenden Fällen für Sie erreichbar: 24 Stunden am Tag, mithin rund um die Uhr. Kleinere Reparaturen erledigen sie zumeist noch am gleichen Tag.
Die Geschäftsstelle hat neben dem bekannten „langen Sprechtag“ am Dienstag, seit Juli 2008 einen weiteren Sprechtag am Donnerstag in ihr „Kundendienstprogramm“ aufgenommen, an dem alle Mitarbeiter und der Vorstand bis 17.00 Uhr für Sie da sind. Die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter wurde dafür wöchentlich um eine Stunde verlängert.
Natürlich benötigen wir auch Arbeitszeit für die Werbung neuer Mitglieder, die Organisation von Sanierungen und Modernisierungen, Buchhaltung und Zahlungsverkehr. Jedoch sind die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, in dringenden Fällen, auch außerhalb der offiziellen Sprechzeiten bereit, Ihre Probleme anzuhören und nach Möglichkeit zu lösen.
Dies soll, dem Vernehmen nach, bei einigen gewinnorientierten Wohnungsgesellschaften nicht ganz so sein…….
4. Grund: Wohnungsbauprämie
Die Entscheidung für das Wohnen in einer Genossenschaft wird durch eine staatliche Zulage gefördert: Die Wohnungsbauprämie (WoP). In der Regel schließen die geförderten Personen zwar Bausparverträge ab, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, jedoch sind auch Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften förderungsfähig.
Grundsätzlich beträgt die Prämie 8,8% der förderungsfähigen Aufwendungen, sofern diese mindestens 50,00 EUR im Jahr betragen. Für Einzelpersonen liegt der förderfähige Maximalbetrag bei 512,00 EUR jährlich, ist er doppelt so hoch, mithin 1.024,00 EUR. Somit können im Jahr maximal 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR Förderung bezogen werden.
Wie kommt man zu einer solchen Wohnungsbauprämie?
1. Persönliche Voraussetzungen prüfen
Grundsätzlich sind in Deutschland alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen zulagenberechtigt, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind. Jedoch wird der Kreis der Zulagenberechtigten durch Einkommensgrenzen eingeschränkt. Die Wohnungsbauprämie steht Ledigen zu, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,00 nicht übersteigt; bei Ehepaaren sind es 51.200,00 EUR.
2. Sind im Vorjahr Zahlungen für Genossenschaftsanteile geleistet worden?
Die Prämie wird nur für die Aufwendungen für Genossenschaftsanteile gezahlt, die in steuerlich noch nicht beschiedenen Veranlagungszeiträumen geleistet wurden.
Ratenzahler sind hier im Vorteil; jedoch ist die Ratenzahlung auf Genossenschaftsanteile in unserer Satzung auf 36 Monate beschränkt.
3. Den von der Geschäftsstelle der Genossenschaft übersandten Antrag ausfüllen und zurücksenden
Der Antrag wird von der Geschäftsstelle an das zuständige Finanzamt übersandt. Die Zahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt vom Finanzamt an die Wohnungsgenossenschaft und wird dem Geschäftsguthaben des jeweiligen Mitglieds zugeschrieben.


