11 gute Gründe

genossenschaftlich zu wohnen

 

1. Grund: Günstige Mieten
Auch in einer Genossenschaft müssen die Mieten die laufenden Kosten und die notwendigen Rücklagen decken. Darlehen sind mit Zinsen zu tilgen und Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen. Trotzdem liegt unsere durchschnittliche Nettokaltmiete unter der Durchschnittsmiete im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und unter den entsprechenden Werten des Mietspiegels 2017. Getoppt werden unsere günstigen Mieten noch von den vergleichsweise niedrigen Betriebskosten.

 

2. Grund: Sicherheit
Als Mitglied unserer Genossenschaft sind sie Anteilseigner. Sie schließen einen Dauernutzungsvertrag für die Nutzung einer Wohnung auf unbestimmte Zeit ab. Kein Eigentümer kann für diese Wohnung Eigenbedarf anmelden und Ihnen aus diesem Grund kündigen. Solange Sie Ihre Pflichten aus dem Dauernutzungsvertrag und der Hausordnung erfüllen, haben Sie in der Genossenschaft ein lebenslanges Wohnrecht. Und – Ihre Anteile sind sicher. Berliner Wohnungsgenossenschaften sind für Banken, nach wie vor gefragte Partner, da sie transparent und bewertbar sind und höchste Sicherheiten bieten können.

 

3. Grund: Guter Service
Die Geschäftsstelle hat neben dem bekannten „langen Sprechtag“ am Dienstag, seit Juli 2008 einen weiteren Sprechtag am Donnerstag in ihr „Kundendienstprogramm“ aufgenommen, an dem alle Mitarbeiter und der Vorstand bis 17.00 Uhr für Sie da sind. Die Hausmeister sind arbeitsvertraglich zu einer wechselnden Rufbereitschaft verpflichtet, d. h. sie sind auch nach Dienstschluss in dringenden Fällen für Sie erreichbar: 24 Stunden am Tag, mithin rund um die Uhr. Kleinere Reparaturen erledigen sie zumeist noch am gleichen Tag.

 

4. Grund: Wohnungsbauprämie
Die Entscheidung für das Wohnen in einer Genossenschaft wird durch eine staatliche Zulage gefördert: Die Wohnungsbauprämie (WoP). In der Regel schließen die geförderten Personen zwar Bausparverträge ab, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, jedoch sind auch Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften förderungsfähig.

 

5. Grund: Kleinreparaturen zahlt die Genossenschaft bei Mitgliedern!
Im Gegensatz zu Kautionsmietern, die die Kleinreparaturen an Verschleißteilen wie z. B. Fenster- und Türverschlüsse, Toilettenspülungen und Kocheinrichtungen gem. Mietvertrag, § 8.3, selbst zahlen müssen.

 

6. Grund: Demokratisches Mitwirkungsrecht
Mit dem Erwerb von Anteilen werden die Mitglieder zu Miteigentümern, wohlgemerkt: der Genossenschaft, nicht der von ihnen genutzten Wohnung. Trotzdem genießen sie weitgehende Mitbestimmungsrechte, denn eine Wohnungsgenossenschaft ist nach demokratischen Prinzipien organisiert. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung.

 

7. Grund: Langjährige verlässliche Nachbarschaft
Laut Statistik ist die durchschnittliche Verweildauer von Mietern in einer Genossenschaftswohnung höher als bei kommunalen oder privaten Wohnungsunternehmen. Das Erwerben von Genossenschaftsanteilen und die Entscheidung für das Wohnen in einer Genossenschaft ist in der Regel eine langfristige Entscheidung. Die Mitglieder einer Genossenschaft haben jahrelang dieselben Nachbarn – manchmal lebenslang. Man kennt sich, man grüßt sich, gießt im Urlaub die Blumen des Anderen und hat im Ernstfall immer einen verlässlichen Ansprechpartner.

 

8. Grund: Genossenschaftliche Rückvergütung
Der Bundesgerichtshof hat das Prinzip der genossenschaftlichen Rückvergütung als einen der Genossenschaft eigentümlichen Vorteil definiert. Die Rückvergütung ist eine besondere Form der Überschussverteilung. Sie folgt der Überlegung, dass die Mitglieder in dieser Form nur die im Fördergeschäftsverkehr mit der eG zu viel gezahlten bzw. von der eG zur Mitgliederförderung nicht benötigten Geldleistungen zurückerhalten. Die Rückvergütung ist im Gegensatz zur Gewinnausschüttung nicht ertragssteuerpflichtig.

 

9. Grund: Die Ausschüttung von Gewinnanteilen
Das Erwarten einer Ausschüttung auf die eingezahlten Genossenschaftsanteile sollte nicht das Hauptmotiv für die Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft sein. Förderzweck einer Wohnungsgenossenschaft ist nun mal die Versorgung mit einer guten, sicheren und bezahlbaren Wohnung.

Jedoch sieht das Genossenschaftsgesetz die Möglichkeit einer Gewinn- wie auch einer Verlustverteilung an die Mitglieder grundsätzlich vor, vgl. §§ 19 und 20 GenG. Spezifische Regelungen sind jedoch der jeweiligen Satzung vorbehalten, die die Gewinnzuweisung auch ganz ausschließen kann. In unserer Satzung sind sowohl die Gewinnverteilung als auch die Verlustzuweisung eindeutig geregelt.

 

10. Grund: Die Mitglieder- bzw. Sozialrendite
Die Mitglieder-Rendite ist, verkürzt ausgedrückt, der Nutzen, der den Mitgliedern aus Leistungen der Genossenschaft erwächst, die so nicht im Dauernutzungs-Vertrag stehen. Neben dem grundsätzlichen Förderzweck (siehe oben) gehen in die Mitgliederrendite zusätzliche kulturelle und soziale Angebote ein, z.B: Sprechstunden für Rentenberatung, Sprechstunden für Mietschuldner, Moderation bei Nachbarschaftskonflikten, unsere Hoffeste u.v.a.m.

 

11. Grund: Selbstbestimmtes Wohnen im Alter
Seit 2014 können Mitglieder ihn beantragen, den Baukostenzuschuss von max. 3.000,00 €/Wohnung. Seitdem haben wir mehr als 100 Balkonschwellen abgesenkt, Zimmertüren verbreitert, bodengleiche Duschen oder Duschwannen eingebaut. Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – diesem Grundrecht unserer Mitglieder fühlen wir uns verpflichtet. Bis zum Ende des Jahres 2017 sollen zudem mehr als die Hälfte unserer Wohnungen mit Aufzügen, die auf Straßenniveau halten und automatisch schließende Türen haben, erreichbar sein.

Überblick  

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